Ein Studioeigentümer verändert seinen Standort
Die betrieblich genutzte Liegenschaft soll verkauft werden, unabhängig von Verträgen mit Mitgliedern.
Symbolbild
Räume für Bewegung und Freizeit
Trainingsräume, Sporthallen und Freizeitstandorte stellen andere Anforderungen als gewöhnliche Wohn- oder Büroflächen. AWZ behandelt die Immobilie und trennt sie von Mitgliedschaften, Marken, Geräten und dem laufenden Betrieb.
Für Eigentümer
Bei Fitness und Freizeit gehören Raumhöhe, Grundriss, Zugänge, Nebenflächen und bisherige Nutzung zum Immobilienbild. Ob ein Betrieb mitübertragen wird, ist eine eigene Frage und wird nicht stillschweigend vorausgesetzt.
Die betrieblich genutzte Liegenschaft soll verkauft werden, unabhängig von Verträgen mit Mitgliedern.
Gebäude und Grundstück benötigen eine neue Eigentums- oder Nutzungsperspektive.
Eigentum, Mietverhältnis und betriebliche Ausstattung müssen sauber voneinander getrennt werden.
Gewünschte Lage, Flächenart und Nutzung werden beschrieben, ohne eine behördliche Eignung zu versprechen.
Worum es fachlich geht
Die bisherige Nutzung allein garantiert keine künftige Genehmigung. Für den Immobilienweg zählen die belegbaren Eigenschaften von Gebäude, Grundstück und vorhandenen Rechten.
Raumzuschnitt, Höhe, Belichtung und Boden werden nach dem tatsächlichen Bestand beschrieben.
Eingang, Garderoben, Sanitärbereiche, Lager und Stellplätze zählen nur in ihrer vorhandenen Ausführung.
Freiflächen oder Außenanlagen werden als Bestandteil der Liegenschaft und nicht als garantierte Nutzungsmöglichkeit dargestellt.
Besonderheit dieser Domain
AWZ konzentriert sich auf Grundstück und Gebäude. Geräte, Kundenverträge, Markenrechte und betriebliche Kennzahlen sind keine automatisch enthaltenen Immobilienbestandteile.
Freizeitimmobilie verkaufenFür Kaufinteressenten
Interessenten können Region, Flächenbedarf und geplante Nutzungsart nennen. Genehmigungen, Umbauten und betriebliche Eignung werden nicht vorweggenommen.
Standortwunsch mitteilenKurz beantwortet
Im Mittelpunkt steht die Immobilie. Eine Betriebsübertragung benötigt eine gesonderte, fachlich bestätigte Aufgabenstellung.
Geräte und Inventar gehören nicht automatisch zur Immobilie. Ihr Umgang müsste bei Bedarf getrennt vereinbart werden.
Nein. Bauliche, rechtliche und behördliche Voraussetzungen hängen vom konkreten Gebäude und der vorgesehenen Nutzung ab.
Ja. Der gewünschte Rahmen kann mitgeteilt werden, ohne dass AWZ einen vorhandenen oder genehmigungsfähigen Standort zusagt.
Ein gemeinsamer Kontaktweg
Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.
Persönlicher Kontakt
Dr. Hans Berger & Team